Spirit of Styria

FÖRDERUNGEN von Anfang an mitdenken

Jede Idee, die morgen als Innovation Erfolg bringen soll, muss gut geplant sein. Vor allem die Finanzierung.

Lisa Kinast, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei LeitnerLeitner, hat gemeinsam mit Kolleginnen von LeitnerLeitner und Professoren der Universität Innsbruck ein Buch zur steuerlichen Forschungsprämie veröffentlicht. Gemeinsam mit Christian Oberhumer, Fachexperte im Bereich der Forschungsprämie, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner, erklärt sie im Detail, warum es zunächst eine Struktur benötigt, um an die finanziellen Mittel für Forschung und Entwicklung zu kommen.

Eine Idee ist geboren, die der Menschheit dienen könnte, nur fehlt Geld. Was also tun?
OBERHUMER: Hier gibt es zwei Stoßrichtungen. Zunächst die klassische steuerliche Forschungsprämie. Das ist eine Unterstützungsmaßnahme der Öffentlichen Hand für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die im Nachhinein geltend gemacht werden kann. Dabei erhält man 14 Prozent der Aufwendungen beziehungsweise Ausgaben für Forschung und Entwicklung vom Staat retour, es ist also eine recht attraktive Förderung. Im Nachhinein bedeutet aber, dass Geld für das Forschungsprojekt vorerst einmal vorhanden beziehungsweise vorfinanziert sein muss.

Was ist mit Gründern, mit Startups?
OBERHUMER: Es gibt auch andere Töpfe, deren Gelder etwa von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Vorhinein ausbezahlt werden. Diese direkten Förderungen müssen in der Regel genehmigt sein, bevor das Projekt startet. Die FFG überprüft die Förderwürdigkeit und man erhält projektbegleitend Forschungsgelder.

Wie zielführend ist es, sich als Förderinteressent selbst „durchzukämpfen“?
KINAST: Der Antragsprozess unterscheidet sich bei der Forschungsprämie und bei direkten Förderungen. Wir nehmen folglich auch immer wieder Unsicherheiten im Beantragungsprozedere als auch der Projektauswahl wahr. Zur ersten Evaluierung ist der Weg zu uns daher sicher der richtige. Zunächst finden wir gemeinsam mit den Klienten heraus, ob es sich bei den durchgeführten Projekten um förderwürdige oder prämienbegünstigungsfähige Forschung oder Entwicklung handeln kann. Außerdem bearbeiten wir eine hohe Fallzahl an Anträgen und haben Erfahrung, was in die Beschreibung aufgenommen werden sollte, um die Chance auf eine Förderung beziehungsweise positive Begutachtung zu erhöhen. Hierbei gilt es mitunter manche Techniker zu überzeugen, dass sie ihr Projekt ausführlicher beschreiben, und nicht nur an der Oberfläche bleiben.

OBERHUMER: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, mit der Frage, ob ein Projekt überhaupt in irgendeiner Form förderfähig ist, zu uns zu kommen. Der Förderdschungel heißt nicht umsonst so. Wir können Unternehmen auch aufzeigen, welche Fördermöglichkeiten es neben der steuerlichen Forschungsprämie im Bereich Forschung und Entwicklung von Seiten der FFG oder der EU gibt. Das Wissen dazu ist wichtig, nachdem – wie schon erwähnt – die Förderzusage bei direkten Förderungen in der Regel vorhanden sein muss, bevor erste Ausgaben getätigt werden. Es ist generell ratsam, schon zu Beginn der Ideenentwicklung das Thema Förderungen mitzudenken.

Was sollte bei der Antragstellung zur Sprache kommen?
KINAST: Dies kommt auf die konkrete Förderung an. Bei der steuerlichen Forschungsprämie gilt es zum Beispiel in den 3000 Zeichen, die zur Projektbeschreibung verfügbar sind, einerseits das Ziel eines Projekts zu skizzieren, aber auch den Weg zu beschreiben, der bislang durchlaufen wurde. Unsere Aufgabe ist dabei, in Gesprächen mit Entwicklern und Technikern diese nötigen Details herauszufinden und dies gemeinsam mit den Klienten treffsicher auf Papier zu bringen.

Gibt es auch branchenbezogene Ausschlüsse für die steuerliche Forschungsprämie?
KINAST: Nein, und das zeichnet diese Prämie auch aus. Sind die Kriterien für förderungswürdige Forschung oder experimentelle Entwicklung erfüllt, hat man sogar einen Rechtsanspruch auf die Prämie. Für die Bewilligung ist es unter anderem erforderlich, dass eine technologische oder wissenschaftliche Unsicherheit vorliegt, also, dass der Weg zum Ziel mit Unsicherheiten behaftet ist. Voraussetzung für die Begünstigungsfähigkeit ist zudem, dass etwas Neues oder wesentlich Verbessertes entwickelt wird. Außerdem muss bei der Durchführung des Projektes systematisch vorgegangen werden.

Wo merken Sie Informationsdefizite bei den potenziellen Fördernehmern?
OBERHUMER: Die Menschen, die zu uns kommen, wissen enorm viel über ihre Produktideen, die Wenigsten haben aber eine Ahnung davon, was genau die FFG hören und lesen will, um beurteilen zu können, ob ein Projekt förderungswürdig ist. Für die FFG steht gar nicht so sehr im Vordergrund, wie grandios eine Idee ist, sondern vielmehr, welche inhaltlichen Schritte gesetzt wurden, welche Rückschläge man erlitten und welche Alternativen erprobt hat. Und da benötigt es Unterstützer wie uns, um diese wichtigen Infos hervorzuholen. Wir sehen uns hier als Brücken- und Übersetzungsfunktion zwischen Menschen mit tollen Ideen und der FFG.

Für welchen Zeitraum kann die steuerliche Forschungsprämie beantragt werden?
OBERHUMER: Für die Forschungsprämie ist jedes Jahr ein Antrag zu stellen, auch wenn das Projekt mehrere Jahre dauert. In den Anträgen ist zu beschreiben, was in dem konkreten Jahr geschehen ist. Die FFG prüft auf dieser Basis, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Prämienbegünstigung gegeben sind. Eine zeitliche Begrenzung gibt es zwar keine, aber dauert ein Projekt vier, fünf Jahre oder länger, wird es erfahrungsgemäß durchaus schwieriger, eine positive Begutachtung von der FFG zu erhalten. Ergänzend ist es hier wichtig zu erwähnen, dass die FFG ausschließlich beurteilt, ob ein Projekt förderungswürdig ist, nicht aber, wie viel Geld dafür eingesetzt wurde. Erst das Finanzamt prüft im Nachhinein, welche Kosten beim Fördernehmer tatsächlich angefallen sind. Das kann folglich auch eine Rückzahlung bedeuten, wenn mangelhaft dokumentiert wurde oder zu viele Kosten in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Prämie einbezogen wurden.

Werden Forschungsgelder von Unternehmern oder Gründern Ihrer Meinung nach ausreichend abgeholt?
KINAST: Wir merken immer wieder, dass manche Unternehmen nach wie vor davon ausgehen, dass Forschung und Entwicklung nur an Universitäten oder Instituten geschieht, nicht aber auf die Idee kommen, dass auch eigene Projekte unter begünstigte Forschung und Entwicklung fallen können. Das betrifft beispielsweise Unternehmen, die ihre Produktionsverfahren anpassen müssen, weil sie mit neuen Gegebenheiten konfrontiert sind. Häufig kommt man hier nur durch experimentelle Entwicklung ans Ziel und muss dabei besondere technische Herausforderungen bewältigen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen darauf hinweisen, dass sie bei gegebenen Voraussetzungen von dieser attraktiven, steuerfreien Rückerstattungsmöglichkeit von 14 Prozent ihrer Aufwendungen und Ausgaben Gebrauch machen können.

Wann finden Menschen mit ihren Ideen nicht den Weg zu Ihnen?
OBERHUMER: Manche sorgen sich in der Tat um Vertraulichkeit. Nicht uns gegenüber, wir unterliegen der Verschwiegenheit, sie haben aber Bedenken, ihre (oft nicht geschützte?) Idee bei der FFG offenzulegen. Hier können wir beruhigen: Die FFG ist nur an Fragen interessiert, ob eine Idee förderungswürdig ist, nicht aber an Inhalten, an neuem Know-how an sich. Manche haben auch Bedenken bezüglich der Kosten unserer Intervention. Wir behalten bei der Beratung aber stets die Wirtschaftlichkeit für unsere Mandanten im Auge. Es gibt auch zwei Modelle: die direkte Abrechnung der angefallenen Kosten, es gibt aber auch die Möglichkeit eines Erfolgshonorars. Letzteres ist für viele eine attraktive Lösung.

LEITNERLEITNER
LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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Edthaler Leitner-Bommer Schmieder & Partner Rechtsanwälte GmbH

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LeitnerLeitner mit Hauptsitz in Linz und auch einem Standort in Graz gehört zu den führenden Kanzleien im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Financial Advisory Services in Zentral- und Süd-Osteuropa.

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Foto: Oliver Wolf

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