Selbstständige Sicherheitsfachkräfte sowie Sicherheitstechnische Zentren beraten Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und tragen damit entscheidend zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Schäden bei. Worauf es dabei ankommt und wie das Wechselspiel zwischen Beratung und behördlichem Monitoring funktioniert, darüber unterhalten sich Karlheinz Bauer, stellvertretender Amtsleiter im Fachbereich der Abteilung technischer Arbeitsschutz des Arbeitsinspektorats Steiermark, und Michael Grath, Berufsgruppensprecher in der WKO-Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister und Betreiber eines Sicherheitstechnischen Zentrums in Kindberg.
Herr Grath, werden die Dienstleistungen eines Sicherheitstechnischen Zentrums bzw. einer Sicherheitsfachkraft gelegentlich mit jenen verwechselt, die Bewachungsunternehmen erbringen?
MICHAEL GRATH: Bei Jobsuchenden kommt es das eine oder andere Mal vor, dass sich jemand zum Beispiel als Bodyguard bewerben will. In den Unternehmen wissen die Verantwortlichen aber sehr genau, welche Leistungen sie von uns in Anspruch nehmen können. Dafür gibt es ja auch den entsprechenden gesetzlichen Hintergrund.
KARLHEINZ BAUER: Im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Unternehmungen, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen, für eine sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen haben. Für Unternehmen bis 50 Beschäftigte bietet u.a. die AUVA die entsprechenden Beratungsleistungen kostenlos an. Größere Unternehmen müssen entweder ausgebildete Fachkräfte beschäftigen oder selbstständige Sicherfachkräfte bzw. Sicherheitstechnische Zentren damit beauftragen. Sicherheitstechnische Zentren sind Unternehmen, die Sicherheitsfachkräfte beschäftigen. Und das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
GRATH: Das Arbeitsinspektorat – das möchte ich hier zum Ausdruck bringen – ist ja auch für uns sicherheitstechnische Dienstleister ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um diffizile fachliche Fragestellungen geht. Sicherheitsfachkräfte verfügen zwar über umfassende Ausbildungen und die unternehmerische Führung eines Sicherheitstechnischen Zentrums bedarf einer gewerberechtlichen Befähigung mit Prüfung. Doch wer in diesem Berufsgebiet mit seinen oft hochspezialisierten und komplexen Themen erfolgreich tätig sein will, muss sich selbstverständlich ständig weiterbilden und informieren, um auf dem Laufenden zu bleiben.
BAUER: Die Materie ist ja auch alles andere als statisch. Sowohl im gesetzlichen wie auch im technischen Bereich gibt es laufend Änderungen und Neuerungen – und damit einhergehend auch Beratungs- und Handlungsbedarf. Ein anderer wichtiger Aspekt: Gesetzlich ist die Inanspruchnahme von sicherheitstechnischen Beratungsleistungen bei der Neuerrichtung von Anlagen und Betriebsstätten ja bereits für die Planungsphase zwingend vorgesehen. Wir merken bei unseren Kontrollprogrammen in der Regel ganz klar: Je früher und konsequenter externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden, desto weniger Beanstandungen müssen wir aussprechen.
GRATH: Eine deutsche Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der „Return on Prevention“ für Investitionen in die Arbeitssicherheit bei 2,2 liegt, also jeder investierte Euro mehr als doppelt zurückkommt: durch weniger Unfälle, weniger Krankenstände, höhere Arbeitszufriedenheit, bessere Abläufe, mehr Produktivität. Ein – wenn auch drastisches – Beispiel aus der Praxis: Wir durften einmal einen Betrieb beraten, in dem es bereits zu Dutzenden, teils schweren Arbeitsunfällen mit – abgesehen vom menschlichen Leid – enormen Folgekosten gekommen war. Durch Beratung sowie entsprechende Veränderungen und Schulungen gelang es, die Unfallquote relativ rasch signifikant zu senken. Ein Unternehmen ist ja grundsätzlich auch dazu angehalten, seine Infrastruktur und seine Anlagen und Maschinen auf dem Stand der Technik zu halten. Meine Beobachtung ist schon die: Unternehmen, die darauf keinen Wert legen, verlieren tendenziell den Anschluss – sowohl bei der Attraktivität für Kunden als auch jener für zukünftige Beschäftigte, sprich beim Recruiting.
Ist dieses Bewusstsein auch bei den Unternehmen vorhanden?
GRATH: Es gibt viele positive Beispiele, ich würde sagen: immer mehr. Nicht zuletzt durch den Fachkräftemangel ist den Unternehmen noch deutlicher zu Bewusstsein gekommen, dass sie in diesem Bereich nicht zurückbleiben dürfen. Ich erinnere mich zum Beispiel an ein Unternehmen, das sich bei uns überschwänglich bedankt hat, weil das ganze Arbeitsumfeld durch unsere Dienstleistung heller, freundlicher und damit attraktiver geworden ist. Das wirkt sich ja auch extrem auf Stimmung und Motivation aus. Wenn unsere Kunden uns als Partner in einem kontinuierlichen Prozess sehen, dann trägt das Früchte. Unternehmen davon zu überzeugen, uns als ihre Qualitätspartner zu betrachten, ist natürlich auch eine „Bringschuld“ einer Dienstleistungsbranche wie unserer. Aber da sind wir auf einem sehr guten Weg. Der Einstieg in die externe Beratung kann dabei sehr niedrigschwellig erfolgen, auch was die Kosten betrifft: Eine einstündige Begehung durch eine erfahrende und versierte Sicherheitsfachkraft kann gut und gerne in eine Liste von 30 Gefährdungspotenzialen münden, die dann beseitigt werden können.
BAUER: Natürlich haben wir als Arbeitsinspektorat im Anlassfall behördliche Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln und gegebenenfalls Strafanzeige bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu erstatten. Wir sind übrigens von Gesetzes wegen verpflichtet, auch anonymen Meldungen zu Missständen nachzugehen, ohne unsere Quellen zu nennen bzw. ohne überhaupt das Vorliegen einer Meldung zu erwähnen. Aber letztlich geht es uns beiden um dasselbe: Steirische Unternehmen und damit letztlich den Standort zu stärken, indem wir ihre Beschäftigten vor Schäden bewahren. Und manchmal muss man auch einzelne Beschäftigte vor Ort ermahnen, die Schutzvorschriften einzuhalten, wenn sie z. B. keinen Schutzhelm oder keine Schutzbrille tragen. Wir sind übrigens von Gesetzes wegen verpflichtet, auch anonymen Meldungen zu Missständen nachzugehen, ohne unsere Quellen zu nennen bzw. ohne überhaupt das Vorliegen einer Meldung zu erwähnen.
DIENSTLEISTER-TABLE – RUNDE 7
Im Dienste von Unternehmen und Wirtschaft: Die gewerblichen Dienstleister repräsentieren zahlreiche besonders wirtschaftsaffine Berufsgruppen. Obmann der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister in der WKO Steiermark ist KR Mag. Gerd Zuschnig (Foto). In dieser Talk-Serie beleuchten namhafte Berufsgruppenvertreter die aktuelle Lage in ihrer Branche. Im Fokus der 7. Dienstleister-Table-Runde: Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitstechnische Zentren. Am Dienstleister-Table: Dipl.-Ing. Karlheinz Bauer, stellvertretender Amtsleiter im Fachbereich der Abteilung technischer Arbeitsschutz des Arbeitsinspektorats Steiermark, und Ing. Michael Grath, MSc, Gründer und Geschäftsführer der SAM GmbH – Sicherheitstechnisches Kompetenzzentrum“ in Kindberg (ca. 20 Beschäftigte) sowie Berufsgruppensprecher in der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister in der WKO Steiermark,
www.dienstleister-stmk.at
www.arbeitsinspektion.gv.at
www.ce-sam.at
www.spaceleon.at
Aber letztlich geht es uns beiden um dasselbe: Steirische Unternehmen und damit letztlich den Standort zu stärken, indem wir ihre Beschäftigten vor Schäden bewahren. Und manchmal muss man auch einzelne Beschäftigte vor Ort ermahnen, die Schutzvorschriften einzuhalten, wenn sie z.B. keinen Schutzhelm oder keine Schutzbrille tragen.
GERD ZUSCHNIG
Foto: Oliver Wolf, Mias Photoart