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VERSPRECHEN KÖNNEN teuer werden

Vor allem junge Arbeitnehmer haben andere Wünsche an ihre Arbeitgeber: Manches geht allerdings nicht mit dem Steuer- oder Arbeitsrecht konform. Die Experten von LeitnerLeitner und LeitnerLaw Rechtsanwälte klären auf, wo man mit Versprechungen vorsichtig sein sollte.

Die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt: Der Fachkräftemangel bestimmt die Schlagzeilen, die neue Generation hat andere Ansprüche an ihre Jobs und möchte weniger und arbeitsplatzflexibel arbeiten. Die Anwältin und Arbeitsrechtsexpertin Christina Hödlmayr-Traxler von LeitnerLaw Rechtsanwälte sowie die Steuerberater Tanja Trummer und Daniel Klobosits von LeitnerLeitner raten steuerrechtliche Expertise einzuholen, bevor neuen Mitarbeitern Versprechungen gemacht werden, die finanzielle Nachteile mit sich bringen könnten.

Tanja Trummer und Daniel Klobosits
Steuerberater bei LeitnerLeitner

Generell: Was von den Wünschen der Arbeitskräfte halten Sie für umsetzbar, was nur schwer?
Christina Hödlmayr-Traxler: Was die Flexibilität von Einsatzort und die Arbeitszeiten betrifft, wird man als Arbeitgeber umdenken müssen, Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Die Reduzierung der Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich wird dagegen nur schwer möglich sein, ich denke, hier müssen insbesondere die jüngeren Arbeitnehmer umdenken, auch aufgrund der aktuellen Teuerungen.

Welche der aktuellen Regelungen und Gesetze bremsen ohnehin ein Eingehen auf die Wünsche der neuen Mitarbeitenden?
Tanja Trummer: Manche Arbeitszeitmodelle oder New-Work-Konzepte gehen mit dem Arbeitszeitgesetz nicht konform. Das ist alt und eher starr. Bei jeder Abgabenprüfung wird auf das im Betrieb vereinbarte Arbeitszeitmodell abgestellt, welches dem Dienstvertrag zugrunde liegt, dann erst können daraus abgabenrechtliche Wirkungen abgeleitet werden. Zum Beispiel ist im Arbeitszeitgesetz klar definiert, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung erst ab der 40. Stunde Überstunden abzugelten sind. Aufgebaute Gleitstunden jedoch sind streng genommen keine Überstunden. Nach der derzeitigen Regelung und Ansicht der Finanzverwaltung kann der Steuervorteil (max. 86 Euro bzw. zehn Überstunden) in Form eines Freibetrages nur einmal pro Jahr beansprucht werden. Personen, die in starren Zeitmodellen arbeiten, können den Vorteil monatlich erhalten. Generell gilt: Flexibles Arbeiten ist nicht ohne Gleitzeitvereinbarung möglich. Es braucht vielfach neue Regelungen und den entsprechenden Konnex zum Steuerrecht.

LEITNERLEITNER
LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

LEITNERLAW RECHTSANWÄLTE
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LeitnerLeitner mit Sitz in Linz gehört zu den führenden Kanzleien im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Financial Advisory Services in Zentral- und Süd-Osteuropa. 

Was bedeutet das konkret?
Hödlmayr-Traxler: Um den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität nachkommen zu können, sollte das Arbeitszeitgesetz „entstaubt“ werden. Das Gesetz hat seine Berechtigung, es ist vom Schutzgedanken der Mitarbeitenden geprägt. Doch es sind längst nicht alle Arbeitszeitmodelle festgehalten, vor allem jene nicht, die heute gewünscht sind. Für die muss es aber eine gesetzliche Grundlage geben.

Was sind aus steuerrechtlicher Sicht gute Maßnahmen, „Zuckerl“, die man potenziellen ArbeitnehmerInnen anbieten könnte, ohne steuerrechtliche Nachteile zu haben?
Trummer: Das wären aus steuerrechtlicher Sicht die 186 Euro Sachzuwendung, wie etwa Gutscheine zu Weihnachten, die steuer- und beitragsfrei zugewendet werden dürfen. Außerdem kann 2023 noch von der Teuerungsprämie Gebrauch gemacht werden oder von der Mitarbeitergewinnbeteiligung, wobei zusammengerechnet ein Höchstbetrag von 3.000 Euro steuerlich besteht. Für die Mitarbeitergewinn-beteiligung gibt es außerdem strenge Voraussetzungen.

Christina Hödlmayr-Traxler
Arbeitsrechtsexpertin bei LeitnerLaw Rechtsanwälte

Sonja Ferrari
Senior Consultant Wirtschaftsprüfung LeitnerLeitner

WORDRAP - SONJA FERRARI
Senior Consultant im Bereich Wirtschaftsprüfung & Financial Advisory Services, seit März 2019 bei LeitnerLeitner

MEIN JOB IST DER BESTE, WEIL jeder Tag interessante Abwechslung bietet, der von Teamwork lebt und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Unternehmen und Branchen möglich macht. 

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AN LEITNERLEITNER BEGEISTERT mich die Möglichkeit, mich stetig fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, die standortübergreifende Zusammenarbeit und der tatsächlich gelebte Teamspirit. 

Bei welchen Versprechen sollten Unternehmen Vorsicht walten lassen und warum?
Daniel Klobosits: Aufpassen heißt es beim Homeoffice, wenn dies grenzüberschreitend gestaltet wird, etwa wenn ein Unternehmen in Österreich ihrem in Slowenien wohnenden Mitarbeiter das Arbeiten von zuhause gestattet. Aber auch umgekehrt, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland einen Mitarbeiter in Österreich hat. Hier stellt sich die Frage, ob dies nicht eine steuerliche Betriebsstätte auslöst, durch die das jeweilige Unternehmen im Land des im Homeoffice arbeitenden Mitarbeitenden steuerpflichtig wird. Elektrisch betriebene Dienstautos, die auch für Privatfahrten genutzt werden können, sind beim Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei. Seitens des Unternehmers gilt jedoch auch bei E-Pkws eine Luxustangente für Fahrzeuge ab 40.000 Euro brutto, wodurch der Betriebsausgabenabzug begrenzt wird. Andererseits berechtigen E-Pkws bis 40.000 Euro zum vollen Vorsteuerabzug, E-Pkws zwischen 40.000 und 80.000 Euro zum anteiligen Vorsteuerabzug (voller Vorsteuerabzug, aber Umsatzsteuereigenverbrauch). Bei E-Pkws über 80.000 Euro steht kein Vorsteuerabzug zu.

Trummer: Vorsicht heißt es auch bei Prämien oder bei Nettolohnvereinbarungen. Im Arbeitsvertrag und auch in den Aufnahmegesprächen sollte stets ein Bruttogehalt vereinbart werden, sonst trägt der Arbeitgeber das gesamte Risiko für die Abgaben und zukünftige Abgabenerhöhungen/-änderungen.

Welche Tipps haben Sie, wenn es um das Finden der besten Köpfe geht?
Hödlmayr-Traxler: Der Obstkorb ist es jedenfalls nicht mehr! Ganz vorn rangieren flexible Arbeitszeitmodelle; der Wunsch nach Homeoffice ist mit finanziellen Benefits mittlerweile gleichauf. Gerade für jüngere Menschen steht ein Mehr an Freizeit vor höherer Entlohnung. Mitarbeiterbeteiligungen sind ebenfalls interessant, wenn auch nur für gewisse Branchen. Leider gibt es kein Geheimrezept, welche Benefits für welches Unternehmen passen. Doch Vorsicht: Wenn sich die Unternehmen damit überbieten, darf man sich nicht wundern, wenn es zu unerfüllbaren Wünschen der Arbeitnehmer kommt und sich diesbezüglich die Spirale immer weiter nach oben dreht.
www.leitnerleitner.com

FOTOS: OLIVER WOLF, BEIGESTELLT (MICHAEL KÖNIGSHOFER)

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